Stadt Olsberg sucht Schöffen

Ehrenamtlich bei Gericht mitwirken – das können auch Nichtjuristen als Schöffen am Amtsgericht Brilon oder Landgericht Arnsberg. Alle fünf Jahre werden sie gewählt. Vorschläge dafür muss die Stadt Olsberg machen. Der Rat muss mindestens acht Personen für die Vorschlagsliste der Schöffen benennen. Die Bewerbungsfrist läuft von Montag, 20. Februar, bis Mittwoch, 12. April 2023.

Für alle Interessierten findet am Donnerstag, 23. März 2023, um 17 Uhr eine Informationsveranstaltung im Rathaus in Olsberg statt. Dabei gibt es nicht nur Informationen zum Schöffenamt – zum Beispiel zum Umfang des Ehrenamtes, zu Aufgaben und Voraussetzungen. Dort wird ein aktiver Schöffe des Landgerichts in Arnsberg Fragen aus erster Hand beantworten. Am Donnerstag, 4. Mai 2023, wird der Rat der Stadt Olsberg dann über die Bewerberliste entscheiden.

Der Ursprungsgedanke beim Schöffenamt ist, die Bürgerinnen und Bürger an der Rechtsprechung zu beteiligen. Schöffen bewerten ein Verbrechen vor Gericht nach dem gesunden Menschenverstand von Nichtjuristen. Sie werden als ehrenamtliche Richter bezeichnet, haben im Prozess nahezu die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Berufsrichter. Zwei Schöffen stehen einem Berufsrichter zur Seite und sind an der Urteilsfindung maßgeblich beteiligt – es bedarf einer Zweidrittelmehrheit. Dabei sind die Schöffen nur ihrem eigenen Gewissen verpflichtet.

Bewerbungen nimmt Rebecca Arens (Tel. 02962/982-204, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) ab Montag, 20. Februar 2023, entgegen. Das entsprechende Formular ist auf der Homepage der Stadt Olsberg www.olsberg.de zu finden. Sie steht auch für Fragen zum Schöffenamt und zum Verfahren zur Verfügung.

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