Bebauungsplan-Verfahren: Voraussetzungen für gezielte wirtschaftliche Impulse schaffen

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Mit gleich mehreren Bebauungsplan-Verfahren möchte die Stadt Olsberg die Voraussetzungen für gezielte wirtschaftliche Impulse im Stadtgebiet schaffen. Konkret geht es um Vorhaben in Antfeld, Wiemeringhausen und Olsberg.

So entschieden sich die Mitglieder des Ausschusses Planen und Bauen einstimmig, für ein rund acht Hektar großes Areal östlich von Antfeld einen Bebauungsplan aufzustellen. Hier soll – gemeinsam mit der Stadt Brilon – das Gewerbegebiet „Altenbüren-West“ entstehen. Neben der Fläche auf Olsberger Stadtgebiet könnte auf der anderen Seite der Stadtgrenze die Stadt Brilon die landwirtschaftlichen Flächen nördlich der ansässigen Firmen und eine ca. 3,8 ha große, bislang ungenutzte gewerbliche Fläche nach Westen entwickeln.

Der Start in das Plan-Verfahren sei vor allem ein politisches Signal, so Hubertus Schulte, Leiter des Fachbereichs Bauen und Stadtentwicklung. Denn noch tags zuvor hatten in der Sitzung des Stadtrates die Pläne eines Tochterunternehmens der Stadtwerke Brilon für erheblichen Unmut bei Bürgermeister Wolfgang Fischer gesorgt: In direkter Nachbarschaft zu den möglichen Gewerbe-Flächen möchte dieses Unternehmen zwei Windräder errichten – durch die Schallimmissionen könnte die Nutzung als Gewerbegebiet auf diese Weise stark beeinträchtigt werden.

Er habe, so Wolfgang Fischer, über den Sachverhalt mit seinem Briloner Amtskollegen Dr. Christof Bartsch gesprochen – der ihn dabei wiederum auf eine Sitzung des Briloner Bauausschusses verwiesen habe, in der die Stadtwerke zugesagt hätten, dass es für das mögliche Gewerbegebiet keine Beeinträchtigung durch die Windkraft-Planungen geben solle. Im Olsberger Ausschuss Planen und Bauen bestand nun Einigkeit, in das Plan-Verfahren für das Gewerbegebiet zu starten.

Das gilt auch für ein Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 275 „Waldhotel Schinkenwirt“ am Eisenberg: Ziel ist es, einen aktuell als „Fläche für Stellplätze“ festgesetzten Bereich in eine „überbaubare“ und „nicht überbaubare Grundstücksfläche“ zu ändern. Dies würde die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, um dort ein Ferienhaus zu errichten. Der Anlass dazu: Immer öfter würden beim „Schinkenwirt“ Übernachtungen nachgefragt – ein zusätzliches Ferienhaus könnte dazu beitragen, diesen Bedarf zu decken.

In einem vereinfachten Verfahren soll der Bebauungsplan Nr. 248 „Bahnhof Olsberg“ geändert werden. Ziel ist es hier, auf einer städtischen Fläche im Bereich des ZOB das Aufstellen eines Verkaufscontainers zu ermöglichen. Ein privater Investor, der die entsprechende Fläche pachten möchte, würde dann als Franchise-Nehmer unter der Bezeichnung „Herr Anton“ dort einen Verkaufscontainer mit sechs Automaten aufstellen. Um dafür die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, muss textlich festgesetzt werden, dass innerhalb des Änderungsbereiches die beantragte Nutzung zulässig ist.

Weitergehen soll es ebenso auf einer Gewerbefläche südlich von Wiemeringhausen: Das knapp 1,8 Hektar große Areal, das zuletzt nicht mehr genutzt wurde, soll durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 286 "Gewerbefläche Wiemeringhausen" planungsrechtlich gesichert werden, wie Hubertus Schulte erläuterte. Es handele sich dabei um eine „Perspektivplanung“. Sie soll es dem Eigentümer – einer mittelständischen Grundbesitzgesellschaft mit Sitz in Baden-Württemberg, die sich auf die Renovierung, Sanierung und Wiederbelebung von Gewerbe- und Industrieimmobilien spezialisiert hat - ermöglichen, das Areal mit den aufstehenden Gebäuden zu revitalisieren. Einstimmig beschlossen die Mitglieder des Ausschusses Planen und Bauen als nächsten Verfahrensschritt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

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